Erläuterungen zu den Wechselperioden I und II
Die nachstehende Aufstellung gibt eine Übersicht über die bei Wechseln von Amateurspielern geltenden Wartefristen. Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung ist die Vorlage der vollständigen Unterlagen. Die Erteilung einer Spielberechtigung vor Antragseingang bei der Passabteilung ist ausgeschlossen.
Abmeldung beim alten Verein vom 01.01. bis zum 30.06.
Antragseingang beim neuen Verein: 01.07. – 31.08.
– mit Zustimmung: bei Antragseingang, frühestens am 01.07.
– ohne Zustimmung: ab 01.11. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel
Antragseingang beim neuen Verein: 01.09. – 31.01.
– mit Zustimmung: 01.01. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel
– ohne Zustimmung: 6 Monate nach dem letzten Spiel
Antragseingang beim neuen Verein: 01.02.-30.06.
– mit Zustimmung: 01.07. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel
– ohne Zustimmung: 01.11. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel
Abmeldung beim alten Verein vom 01.07. bis zum 31.12.
Antragseingang beim neuen Verein: 01.01. – 31.01.
– mit Zustimmung: bei Antragseingang, frühestens am 01.01.
– ohne Zustimmung: 6 Monate nach dem letzten Spiel
Antragseingang beim neuen Verein: 01.02. – 30.06.
– mit Zustimmung: 6 Monate nach dem letzten Spiel
– ohne Zustimmung: 6 Monate nach dem letzten Spiel
Antragseingang beim neuen Verein: 01.07.-30.12.
– mit Zustimmung: 01.01. bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel
– ohne Zustimmung: 6 Monate nach dem letzten Spiel